Meine Philosophie

Bewusst beschränke ich mein Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht. Durch die Spezialisierung und meine über 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten. Man muss kein Fachanwalt sein um ein erstklassiger Strafverteidiger zu sein. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Mitglied beim DAV Strafrecht
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Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Häfner Portrait SW
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Thomas Häfner Rechtsanwalt / Strafverteidiger
Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Häfner
Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Häfner

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie

Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des Beschuldigten zu wahren. In der Praxis zeigt sich, dass kaum jemand seine Rechte ausreichend kennt und oftmals von den Behörden auch nicht auf die Möglichkeit der Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand hingewiesen wird. Nach Art. 6 EMRK hat jeder Beschuldigte in jedem Stadium eines strafrechtlichen Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Wichtig ist, dass von diesem Recht möglichst frühzeitig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass im besten Fall bereits beim ersten Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden, noch bevor der Beschuldigte Angaben macht, ein Verteidiger hinzugezogen wird. Nur so kann garantiert werden, dass der Beschuldigte nicht zum Objekt des Ermittlungsverfahrens wird, sondern, so wie es die Rechtsordnung vorsieht, Subjekt bleibt.

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Mandantenmeinungen

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Auszug aus dem Statistikportal

Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen in der BRD im Jahr 2020

Bundesland2020
InsgesamtJugendlicheHeranwachsendeErwachsene
Anzahl
Baden-Württemberg103.7613.5898.09792.075
Bayern116.9804.9038.694103.383
Berlin34.5395021.07132.966
Brandenburg17.42736382516.239
Bremen6.411992786.034
Hamburg15.00836462214.022
Hessen46.6961.7322.73942.225
Mecklenburg-Vorpommern13.88831673412.838
Niedersachsen66.4972.7234.67159.103
Nordrhein-Westfalen144.6695.9889.048129.633
Rheinland-Pfalz32.6811.2512.30929.121
Saarland8.9374376727.828
Sachsen40.5971.0362.71936.842
Sachsen-Anhalt17.7924631.05816.271
Schleswig-Holstein15.48243475514.293
Thüringen17.9045321.21216.160
Deutschland699.26924.73245.504629.033

Quelle: https://www.statistikportal.de/de/rechtskraeftig-verurteilte