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Notfall-Dienst
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Nur in akuten Notfällen (z.B. Hausdurchsuchung, vorläufige
Festnahme, Verhaftung, Beschlagnahmung ) verwenden!
Hausdurchsuchung - vorläufige Festnahme – Vorladung als Beschuldigter
Wichtig
Setzen Sie sich im Falle einer vorläufigen Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter schnellstmöglich mit einem kompetenten Strafverteidiger Ihres Vertrauens in Verbindung und machen Sie – auch wenn es schwerfällt – keinerlei Angaben zur Sache (Tatvorwurf).