Hausdurchsuchung - vorläufige Festnahme – Vorladung als Beschuldigter

Wichtig

Setzen Sie sich im Falle einer vorläufigen Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter schnellstmöglich mit einem kompetenten Strafverteidiger Ihres Vertrauens in Verbindung und machen Sie – auch wenn es schwerfällt – keinerlei Angaben zur Sache (Tatvorwurf).