Raub / Erpressung
Die finale Verknüpfung – Ein Ansatz für die Verteidigung
Bedingung für dieses Nötigungsmittel ist im Juristendeutsch die „finale Verknüpfung von Gewalt/Drohung und der Wegnahme“. Der Täter muss diese gerade anwenden, um die Wegnahme zu erreichen. Die Gewalt oder Drohung darf also nicht nur eine bloße Begleiterscheinung der Tat sein. Dies ist der Fall, wenn ein Täter sich in einer Schlägerei befindet und dann zufällig noch das Portemonnaie entdeckt und entwendet. Auch hier wendet der Täter die Gewalt nicht in erster Linie an, um an das Portemonnaie zu gelangen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Gericht explizit nachweisen können muss, dass der Täter die Gewalt/Drohung anwendet, eben um den erwarteten Widerstand des Opfers überwinden zu können. Wenn das Gericht dies nicht zweifelsfrei nachweisen kann, kann nicht nach einem Raub verurteilt werden. Dieselbe Beweissituation entsteht bei der Erpressung. In der Verteidigung liegt demnach ein Schwerpunkt darauf, diese finale Verknüpfung in Frage zu stellen.
Strafzumessung – Kompetenz des Anwalts
Die Strafzumessung ist Sache des Richters und bis auf ein paar Rahmenbedingungen leider recht willkürlich. Dabei hat der Richter, die Umstände abzuwägen, die für oder gegen den Täter sprechen. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen helfen, die positiven Umstände, vor Gericht geltend zu machen.
Daher gilt auch hier, keine Aussage vor der Polizei/Staatsanwaltschaft zu machen, bevor nicht ein Anwalt konsultiert wurde. Dieser kann ihnen dabei helfen, sich bestmöglich zu verteidigen und somit das Strafmaß zu senken.
Erreichbarkeit
Montag - Freitag 08:30 bis 17:00
Samstag & Sonntag geschlossen
(nur Notrufe)
Kontakt
Anschrift
Wallstraße 4, 79098 Freiburg
Tel.:
+49 (0761) 4299 7060
Email:
info@strafrecht24-freiburg.de
Impressum
Datenschutzerklärung
Copyright 2025. All Rights Reserved.
