Die gefährliche oder schwere Körperverletzung
Sie sollten aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn bei einem Streit weitere Umstände hinzugetreten sind. Hatten Sie beispielsweise ein Messer in der Hand oder haben Sie zu zweit gegen eine Person gekämpft, droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Denn wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug ins Spiel kommt, kann eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB verwirklicht sein. Diese ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bedroht.
Beachten Sie: Einige Gerichte nehmen selbst einen festen Schuh als ein gefährliches Werkzeug an, wenn damit Tritte in das Gesicht gesetzt werden oder ein (haushaltsübliches) Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 8,5 cm. Und als Waffe gilt „jeder Gegenstand, der dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen eines Menschen hervorzurufen“, wie z.B. eine geladene Pistole.
Je nach Folgen einer Schlägerei prüft der Rechtsanwalt im Rahmen der Körperverletzungsdelikte so dann auch noch die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Denn hat die Körperverletzung durch den Täter zur Folge, dass beispielsweise das Opfer seinerseits das Sehvermögen, das Gehör oder das Sprechvermögen oder ebenso ein Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann, droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Spätestens dann sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Je nach Schwere des Falls oder des Vorsatzes kann der Strafrahmen noch variieren, was Ihnen der Rechtsanwalt im konkreten Fall genauer erklären kann.
Das Opfer kommt zu Tode
Als schlimmste Folge einer Tat gilt sicherlich der Tod des Opfers. Wenn jemand also den Tod der verletzten Person gemäß § 227 Abs. 1 StGB verursacht, wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren vom Gericht bestraft werden, sofern kein minder schwerer Fall vorliegt. Dieser ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Wir kennen dies von den „U-Bahn-Schläger“-Fällen aus den Medien.
Neben den genannten drei Vorschriften befinden sich noch im deutschen Strafgesetzbuch die fahrlässige Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Verstümmelung weiblicher Genitalien, auf die Sie ein Fachanwalt für Strafrecht im Einzelfall hinweisen kann.
Was Sie als Beschuldigter stets beachten sollten:
Ein handgreiflicher Streit kann immer einmal vorkommen und oft wollen Männer so etwas unter sich ausmachen. Wenn Sie jedoch zusammen mit einem anderen agieren oder es zu ernsten Verletzungen kommt, sollten Sie sowohl als vermeintlicher Täter oder als Opfer einen Anwalt aufsuchen und die möglichen rechtlichen Folgen aus dem Strafrecht durchspielen. Häufig stehen Straftaten im Raum, die nur ein Jurist kennt. Dennoch sollten Sie als Beschuldigter nicht die Nerven verlieren, keine Aussage vor der Polizei zum Tatvorwurf und Vorfall machen und die Situation von einem spezialisierten Rechtsanwalt analysieren lassen. Er zeigt Ihnen Optionen, aber auch mögliche Konsequenzen auf, und versucht eine Strafe abzuwenden.
Die Ausführungen zu den unterschiedlichen Körperverletzungsdelikten veranschaulichen, wie schnell durch bestimmte Umstände neben der einfachen Körperverletzung noch höhere Strafen drohen können. So kann bereits die bekannte „Kneipen-Schlägerei“ zu einer Freiheitsstrafe führen, wenn ein Kollege hinzutritt oder eine Bierflasche benutzt wird. Und darüber hinaus sind bei einer als solchen „Schlägerei“ sogar noch weitere Straftaten denkbar, die ein Rechtsanwalt im Auge hat und für Sie abprüft.