Hausdurchsuchung – vorläufige Festnahme – Vorladung als Beschuldigter
Wichtig
Setzen Sie sich im Falle eine vorläufigen Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter schnellstmöglich mit einem kompetenten Verteidiger im Strafrecht Ihres Vertrauens in Verbindung und machen Sie – auch wenn es schwerfällt – keinerlei Angaben zur Sache (Tatvorwurf).
- Ruhe bewahren
- Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf
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Internet-Strafrecht / Geldwäsche
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